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Corona Informationen

Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 30.04.2022) gelten ab dem 03.04.2022 an Bayerischen Musikschulen folgende Regelungen und Empfehlungen:

Gundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung sowie Fortbildungen mehr.
Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.